Bonusheft
Das Bonusheft der gesetzlichen Krankenkasse wird für Sie wichtig, wenn ein Heil- und Kostenplan für Zahnersatz erstellt wird. Haben Sie 10 Jahre lang Ihr Heft einmal jährlich abstempeln lassen, steht Ihnen ein Festzuschuss in Höhe von 65% der Kosten der einfachsten, zweckmäßigen Versorgung zu . Sind nur die Stempel der letzten 5 Jahre vorhanden, betragt der Zuschuss nur 60% . Bei der Beantragung des Heil- und Kostenplanes muss eine Kopie des Bonusheftes mit eingereicht werden. Bitte beachten Sie: Bei Kinder, von 12 bis 18 Jahren muss díe zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung bzw. Individualpriohylaxe zweimal im Jahr nachgewiesen werden.
Ausnahmeregelungen gibt es für das Corona-Jahr 2020, fehlt Ihnen nur hier der Bonusstempel, erhalten Sie trotzdem den vollen Festzuschuss.
Falls Sie ihr Bonusheft nicht mehr finden, ist das kein Problem, wir können jederzeit vor notwendiger Zahnersatzversorgung einen neuen Ausdruck erstellen.