Bonusheft
Das Bonusheft der gesetzlichen Krankenkasse wird für Sie wichtig, wenn ein Heil- und Kostenplan für Zahnersatz erstellt wird. Haben Sie 10 Jahre lang Ihr Heft einmal jährlich abstempeln lassen, steht Ihnen ein Festzuschuss in Höhe von 75% der Kosten der einfachsten, zweckmäßigen Versorgung zu . Sind nur die Stempel der letzten 5 Jahre vorhanden, beträgt der Zuschuss nur 70%, ohne Bonus sind es 60%. Da mittlerweile Zahnersatz digital bei der Krankenkasse beantragt wird, muss die Papierform nicht mehr eingesendet werden. Nur bei einem Kassen- und Zahnarztwechsel hat es noch Relevanz.. Bitte beachten Sie: Bei Kinder, von 12 bis 18 Jahren muss díe zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung bzw. Individualpriohylaxe zweimal im Jahr nachgewiesen werden.
Ausnahmeregelungen gibt es für das Corona-Jahr 2020, fehlt Ihnen nur hier der Bonusstempel, erhalten Sie trotzdem den vollen Festzuschuss. Dies müssen Sie aber bei der Krankenkasse begründen.
Falls Sie ihr Bonusheft nicht mehr finden, ist das kein Problem, wir können jederzeit vor notwendiger Zahnersatzversorgung oder Umzug einen neuen Ausdruck erstellen.