Zahnärztin

Nadja Birkenmeier



Festzuschuss Zahnersatz

Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse zu Zahnersatzleistungen wird nach einem befundorientierten Festzuschuss-System berechnet. Befundbezogen heißt, das der bei Ihnen vorliegende Gebisszustand den Festzuschuss auslöst, egal welche Therapievariante gewählt wird und wie hoch die Gesamtkosten ausfallen. Als Beispiel dient hier einmal die Versorgung der Lücke eines fehlenden Zahnes im hinteren unverblendeten Bereich. Hierfür gibt es einen Zuschuss von ca. 330 Euro (wird jährlich angepasst), der um 20 (ca. 400 Euro) bis 30 (ca. 435 Euro)  Prozent durch ein Bonusheft erhöht werden kann. Die Gesamtkosten einer ganz einfachen Brücke könnten sich auf ca. 900 Euro belaufen, somit verbleibt Ihr Eigenanteil bei ca. 590/500/465 Euro. Wenn Sie eine hochwertigere Variante mit Edelmetall und/oder zahnfarbener Verblendung wählen, kann der Gesamtbetrag  z. B. 1400 Euro betragen, so dass ein Eigenanteil für Sie von ca. 1070/1000/965 Euro verbleiben könnte. wählen Sie die Versorgung mit einem Implantat anstatt der Brücke, steht Ihnen ebenfalls der Festzuschuss zu.

Ist Ihr Einkommen sehr niedrig und liegt ein Härtefall vor, übernimmt die Krankenkasse bei der einfachst möglichen Versorgung die gesamten Kosten. Wählen Sie eine hochwertigere Versorgung gewährt sie Ihnen den doppelten Festzuschuss (in diesem Beispiel 66o Euro) unabhängig vom Bonus.

Kostenreduktion Ihres Eingenanteils lässt sich durch eine Zahn-Zusatz-Versicherung erreichen.





E-Mail
Anruf
Karte